Qualitätsbericht
Strukturierter Qualitätsbericht nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V

Seit 2005 sind alle zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht nach §137 SGB V abzugeben. Hierdurch entsteht für Interessierte eine erhöhte Transparenz der Krankenhausleistungen und ein Einblick in die Qualitätssicherung der Krankenhausversorgung. Durch Anklicken des Deckblattes öffnet sich der aktuelle Qualitätsbericht als pdf-Dokument.

 
 

Um das Dokument betrachten zu können,
benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader,
den Sie bei Adobe kostenlos herunter laden können.
Klicken Sie einfach auf das Symbol:

Hier finden Sie noch eine Lesehilfe für den Qualitätsbericht:

www.g-ba.de/informationen/patienteninformationen/qualitaetsberichte-lesen

 

Ältere Berichte finden Sie hier: