Gefordertes Hörscreening bei Neugeborenen wird im Clemenshospital schon lange durchgeführt
Hörschäden bei Kindern können zu Störungen der Hör- und Sprachentwicklung und daraus resultierend zu Störungen der geistigen, sozialen, emotionalen und bildungsbezogenen Entwicklung führen. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das in Deutschland höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, hat daher jetzt zum 1. Januar 2009 die Einführung einer Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen beschlossen. Das Clemenshospital ist – wie alle Häuser der Misericordia GmbH Krankenhausträgergesellschaft – bereits einen Schritt weiter: „Wir führen diese Untersuchungen schon seit vielen Jahren in unserem Haus durch“, sagt Gerhard Tschorn, Geschäftsführer des Krankenhauses.

Risikogruppen

Bei 2 von 1000 Neugeborenen treten bleibende Hörschäden auf. Risikogruppen sind Frühgeborene und Kinder, bei denen in der Familie bereits Hörstörungen vorgekommen sind. Die genannten Folgen können jedoch durch eine rechtzeitige Behandlung vermieden werden. Daher hat das Clemenshospital schon vor Jahren auf Eigeninitiative das entsprechende Gerät zur Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen angeschafft. 2008 wurde es dann durch ein Gerät der neueren Generation ersetzt, das sowohl otoakustische Emissionen messen als auch die Hirnstammaudiometrie durchführen kann, wie es jetzt vom Gemeinsamen Bundesausschuss gefordert wird. Außerdem nimmt das Clemenshospital seit Anfang 2008 am Verbundprojekt „Neugeborenen-Hörscreening“ Westfalen-Lippe teil, um zu einem qualitätsgesicherten und flächendeckenden Hörscreening in der Region beitragen zu können.

Messung direkt nach der Geburt

Bei der Messung otoakustischer Emissionen an beiden Ohren wird direkt nach der Geburt, spätestens aber bis zur Entlassung aus dem Krankenhaus, von den Kinderkrankenschwestern eine kleine Sonde in den äußeren Gehörgang eingeführt, die leise Geräusche abgibt. Diese Geräusche werden ins Innenohr weitergeleitet bis zu den Sinneszellen. Erreichen sie ihr Ziel, kommen Schwingungen zurück, die gemessen werden können. Kommt kein Signal an oder ist es sehr schwach, kann dies auf eine gestörte Schallaufnahme im Innenohr hinweisen. Ist der Befund auffällig, wird zur genaueren Abklärung noch eine Hirnstammaudiometrie durchgeführt. Dabei wird gemessen, ob die Übertragung der Schallsignale ins Gehirn richtig funktioniert. Beide Tests sind völlig schmerzfrei und können durchgeführt werden, während die Kinder schlafen.

Teilnahme unbedingt empfohlen

Obwohl die Teilnahme an dem Hörscreening freiwillig ist, sollte sie von allen Eltern in Anspruch genommen werden. Denn auch wenn sich Hörstörungen bei Neugeborenen in den meisten Fällen nicht heilen lassen, so können sie dennoch bei frühzeitiger Erkennung so wirksam behandelt werden, dass eine weitgehend normale Entwicklung des Kindes möglich ist. Die Kosten für das Screening werden zudem von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
„Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir Kindern durch diese Tests einen reibungslosen Start ins Leben ermöglichen und wir hoffen, dass alle Eltern diese Chance erkennen“, sagt Dr. Georg Hülskamp, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Clemenshospitals.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zurück zur Übersicht 2008