Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Clemenshospital richten sich nach unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Sie bei Ihrer Aufnahme einsehen können. Auf dieser Grundlage wird zwischen Ihnen und dem Krankenhaus ein Behandlungsvertrag geschlossen. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für die ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthaltes täglich eine Selbstbeteiligung zahlen, die wir in voller Höhe an Ihre Krankenkasse weiterleiten müssen. Pro Kalendertag werden z. Zt. zehn Euro berechnet.
Selbstzahler, Privatversicherte
Wenn Sie Selbstzahler oder Mitglied einer Privatversicherung sind, können Sie auf Wunsch ärztliche Wahlleistungen durch liquidationsberechtigte Chefärzte oder deren Vertreter in Anspruch nehmen sowie die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit weiteren Komfortmerkmalen wünschen. Diese können Sie bei der Patientenaufnahme erfragen.
Zu beachten ist hierbei, dass bei der Wahl einer besonderen ärztlichen Betreuung alle zur Mitbehandlung hinzugezogenen Chefärzte (zum Beispiel auch Radiologen, Anästhesisten oder auch fremde Untersuchungsstellen usw.) berechtigt sind, ihre ärztlichen Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen.


