Ultraschalldiagnostik
Basis der Ultraschalluntersuchungen sind die so genannten Screening-Untersuchungen in der Schwangerschaft (9.-12., 20.-22. und 29.- 32. SW). Darüber hinaus bieten wir folgende Leistungen in der Schwangerschaft an:
Durch die sogenannte erweiterte Nackentransparenzmessung (auch Ersttrimesterscreening oder NT-Messung genannt) besteht die Möglichkeit, die Gesundheit Ihres ungeborenen Kindes bereits in der 12. – 14. Schwangerschaftswoche genauer zu untersuchen. Die Methode basiert auf einer Ultraschalluntersuchung.
Im Ultraschall wird zunächst die Länge des Kindes bestimmt. Die exakte Messung der so genannten Scheitel-Steiß-Länge ist wichtiger Bestandteil der Untersuchung, da die Nackentransparenzmessung nur zwischen einer Länge von 45mm bis 84mm durchgeführt werden kann. Danach werden die Organe des Kindes detailliert betrachtet und insbesondere Kopf, Rumpf, Wirbelsäule, Magen und Harnblase des Kindes untersucht. Auch die Beine und Arme bis hin zu den Fingern werden dargestellt. Besonderes Augenmerk wird auf die Entwicklung des Herzens gelegt. Hier können neben dem Vierkammerblick häufig die Abgänge der großen Gefäße und die Funktion der Herzklappen untersucht werden.
In einem nächsten Schritt werden sonographische Parameter gemessen, die das Risiko für eine Chromosomenstörung (insbesondere Down Syndrom) beim Kind näher beschreiben. Hierzu gehören die Nackentransparenz, aber auch Länge und Verknöcherung des Nasenbeines sowie eine Blutflußmessung im und kurz vor dem kindlichen Herzen. Diese sonographische Beurteilung kann ergänzt werden durch die Messung spezieller Blutwerte bei der Schwangeren (freies ßHCG und PAPP-A), welche gemeinsam mit dem Alter der Schwangeren zum Zeitpunkt der Untersuchung und der Nackentransparenz die individuelle Risikoabschätzung ermöglichen.
Bei der gezielten Fehlbildungsdiagnostik oder auch Organdiagnostik werden neben der sonographischen Basisdiagnostik zur Beurteilung des kindlichen Gewichts, der Fruchtwassermenge und der Plazenta insbesondere die Organe und die Körperoberfläche des Kindes detailliert untersucht und betrachtet.
Zusätzlich erfolgt eine orientierende Untersuchung der kindlichen Organe zum Nachweis bzw. Ausschluß von kindlichen Fehlbildungen. Eine weitaus differenziertere Beurteilung ihres ungeborenen Kindes erhalten Sie durch die -> Gezielte Fehlbildungsdiagnostik, die bei uns regulär in diesem Zeitfenster der Schwangerschaft angeboten wird.
Bei der Dopplersonografie der mütterlichen Gefäße wird der Blutfluß zur Gebärmutter untersucht. Dies kann als Vorhersageparameter für die Entwicklung einer Wachstumsverzögerung bzw. einer Bluthochdruckerkrankung / Präeklampsie im weiteren Verlauf der Schwangerschaft herangezogen werden. Diese Untersuchung sollte zwischen der 20. Und 25. Schwangerschaftswoche erfolgen. Inzwischen kann diese Untersuchung auch im Rahmen der Nackentransparenzmessung erfolgen, um zu einem früheren Zeitpunkt eine Risikobeschreibung für die Entwicklung eines schwangerschaftsbedingten Bluthochdrucks / Präeklampsie zu erhalten. > s. Präeklampsie Diagnostik
Die Dopplersonografie der kindlichen Gefäße (Nabelschnur, Hirnschlagader) dient der Bestimmung der kindlichen Versorgung und damit der Funktion der Plazenta. Hierdurch kann zwischen der weniger gefährlichen, kompensierten Plazentainsuffizienz und der dekompensierten Plazentainsuffizienz unterschieden werden. Diese Untersuchung ist insbesondere bei Schwangerschaften sinnvoll, bei denen die Gewichtsentwicklung des Kindes als zu gering eingeschätzt wird.
Weitere Methoden
Die Mammasonographie (= Brustultraschall) stellt ein Verfahren da, um Veränderungen des Brustdrüsengewebes (z.B. bei dichtem Brustdrüsengewebe, Brustkrebs in der Vorgeschichte) im Rahmen der Vorsorge und Nachsorge beurteilen zu können.
Wir bieten diese Untersuchung im Sinne einer Zweitmeinung an, wenn bei Ihrem betreuenden Frauenarzt Auffälligkeiten festgestellt wurden, die einer weiteren Einschätzung bedürfen.
Die Dopplersonographie kommt insbesondere zur Abgrenzung und Einschätzung von Prozessen des Eierstocks und der Gebärmutter zur Anwendung.
Wir bieten diese Untersuchung im Sinne einer Zweitmeinung an, wenn bei Ihrem betreuenden Frauenarzt Auffälligkeiten festgestellt wurden, die einer weiteren Einschätzung bedürfen.