Eine zweite Meinung hilft!
Als Patientin oder Patient haben Sie bei bestimmten planbaren Eingriffen das Recht, eine unabhängige, ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Die zuständigen Ärztinnen und Ärzte beraten Sie diesbezüglich umfassend. Befundunterlagen, die für die Einholung der Zweitmeinung erforderlich sind, können Sie sich aushändigen lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Zweitmeinung nicht bei einem Arzt/einer Ärztin oder der Einrichtung eingeholt werden kann, durch die/durch den der Eingriff durchgeführt werden soll.
Eine Übersicht zu den planbaren Eingriffen, bei denen das Recht auf eine Zweitmeinung besteht, sowie weiterführende Informationen (z.B. Patientenmerkblatt, Entscheidungshilfen) finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses: G-BA
Darüber hinaus stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landeskrankenhausgesellschaften Informationen über geeignete Zweitmeiner zur Verfügung.
Möchten Sie sich bei der Diagnose Krebs eine zweite Meinung einholen? Besuchen Sie das Zweitmeinungsportal der Münsteraner Allianz gegen Krebs (MAgKs): Zweitmeinungsportal der MAgKs